Es wurde eine Verfügung erlassen , daß bei regelmäßiger Einspeisung von mind. 50 % des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz Umsatzsteuer – Pflicht besteht.
Dies bedeutet , daß der Besitzer der PV – Anlage sich auf Antrag, von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen kann – Vorsteuer – Erstattung.
Sie erhalten die Zahlung der 19 % Umsatz – Steuer für die PV- Anlage vom Finanzamt zurückgezahlt . Örtliche Unterschiede bei der Bearbeitung der einzelnen Finanzämter gestatten keine allgemeingültige Aussagen hierzu.
Damit werden ausschließlich die Netto –Beträge bei den Einnahmen + bei den Ausgaben für die Wirtschaftlichkeit betrachtet. Die Zukunft wird bestätigen, daß jeder - auch – OHNE - eigenem Dach – die Sonne, als Sparkasse nutzen kann.
Jedes Jahr das – von Ihnen als zukünftigen Photovoltaik – Anlagen – Eigentümer - ungenutzt verstreicht, ist ein VERLORENES Jahr.
Wir bieten Dächer für Vermietung und Verpachtung an – um die Kapital – Sicherheit zu erreichen, die KEIN einziges Stück Papier – auch AKTIE - genannt, bieten kann.
20 Jahre gesetzlich garantierte Rendite – bietet keine Bank !!!


























