Samstag Februar 04 , 2012
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Photovoltaik + Umsatzsteuer

Es wurde eine Verfügung erlassen , daß bei  regelmäßiger Einspeisung von mind. 50 % des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz   Umsatzsteuer – Pflicht besteht.

Dies bedeutet , daß der Besitzer der PV – Anlage sich auf Antrag, von der Zahlung der  Umsatzsteuer befreien lassen kann – Vorsteuer – Erstattung.

Sie erhalten die Zahlung der 19 % Umsatz – Steuer für die PV- Anlage vom Finanzamt zurückgezahlt .  Örtliche Unterschiede bei der Bearbeitung der einzelnen Finanzämter gestatten keine allgemeingültige Aussagen hierzu.

Damit werden ausschließlich die Netto –Beträge bei den Einnahmen + bei den Ausgaben für die Wirtschaftlichkeit betrachtet. Die Zukunft wird bestätigen, daß jeder  - auch  – OHNE -  eigenem Dach –  die Sonne, als Sparkasse nutzen kann.

Jedes Jahr das – von Ihnen als zukünftigen Photovoltaik – Anlagen – Eigentümer - ungenutzt verstreicht,  ist ein VERLORENES  Jahr.

Wir bieten Dächer für Vermietung und Verpachtung an – um  die  Kapital – Sicherheit zu erreichen, die  KEIN einziges Stück Papier – auch AKTIE  - genannt, bieten kann.

20 Jahre gesetzlich garantierte Rendite – bietet       keine Bank !!!

 

 

 


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